Zoll
Zollfreigrenzen für EU Bürger
Bei der Wiedereinreise in die EU auf dem See- oder Luftweg gelten folgende Freigrenzen für Waren des persönlichen Gebrauchs:
- Waren im Gesamtwert von 430 Euro pP. ab 15 Jahre (Stand 11. Januar 2013)
- Waren im Gesamtwert von 175 Euro pP. bis 15 Jahre (Stand 11. Januar 2013)
Auf dem Landweg beträgt die Freigrenze 300 Euro pP. ab 15 Jahren (Stand 11. Januar 2013)
Weiterhin ist bei der Verzollung und Versteuerung (in Deutschland) zu beachten:
- Waren sind nur abgabenfrei, wenn sie sinnvoll geteilt werden können. Beispiel: Zwei Reisende haben zwar einen Gesamtwert von 860 Euro, aber ein Laptop für 800 Euro kann NICHT aufgeteilt werden. Einer von beiden MUSS ihn ordnungsgemäß verzollen.
- Wer unübliche Mengen einführt, muss damit rechnen, zur Kasse gebeten zu werden, weil Gewerbeabsicht unterstellt wird. Wer z. B. 100 identische T-Shirts für je 4,30 Euro einführt, wird es schwer haben, hier einen persönlichen Bedarf nachzuweisen.
- Genaue Auskunft erhält man auf Nachfrage beim deutschen Zoll.
Generell gilt: Wer vor hat, eine größere Anschaffung außerhalb der EU zu tätigen (Kamera, Laptop etc.) sollte sich vorher beim Zoll genau informieren, welche Zollsätze fällig werden.
Wer sich nicht sicher ist, ob seine Einkäufe die Freigrenze übersteigen, sollte lieber einmal zuviel als zu wenig den roten Ausgang benutzen. Wer durch den grünen Ausgang geht und erwischt wird, zahlt nicht nur die Gebühren und Steuern nach, sondern einen Aufschlag und muss mit einer Anzeige rechnen. Die Höhe des Aufschlags ist den Seiten des deutschen Zolls zu entnehmen.
Anders als in den USA erfolgt diese ganze Abwicklung in der EU erst am endgültigen Zielflughafen. Wer also von Los Angeles über Frankfurt nach Berlin fliegt, muss erst in Berlin zum Zoll.
Einfuhrbestimmungen bei der Wiedereinreise in die EU
Für EU-Bürger gelten folgende Bestimmungen bei der Wiedereinreise (Erwachsene ab 17 Jahre):
- 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak
- 1 Liter Spirituosen (über 22 %) oder 2 Liter Schaum- bzw. Likörwein (bis 22 %) sowie zusätzlich 4 Liter nicht schäumender Wein und 16 Liter Bier (sofern der Warenwert die Freigrenze nicht überschreitet)
- Waren für den persönlichen Gebrauch im Wert von 430 Euro pP. (See- und Luftweg) sind zollfrei.
- 10 Liter Kraftstoff aus nicht EU-Ländern sind abgabenfrei.
- Medikamente müssen in der EU zugelassen und zur Einfuhr erlaubt sein und einen deutschen Beipackzettel haben.
- Ausführliche Informationen für Lebensmittel aller Art stellt der deutsche Zoll auf seinen Seiten bereit.
- Tiere und Pflanzen unterliegen strengsten Vorschriften. Genaue Auskunft erteilt der Zoll auf Anfrage.
- Alle Gegenstände älter als 100 Jahre gelten als Antiquitäten und werden mit dem aktuell gültigen Steuersatz in Deutschland verzollt. Antiquarische Waffen fallen zusätzlich unter das Waffengesetz.
- Gefälschte Waren sind in der Regel verboten. Ausnahmen für Einzelstücke zum persönlichen Gebrauch unterliegen der Einzelfallentscheidung.
Stand: 8. Januar 2013
Weitere Auskünfte für Deutschland erteilt der Zoll auf seinen Seiten und auf Anfrage. Besondere Zollvorschriften und Einfuhrsteuern in anderen EU-Ländern oder in der Schweiz, können bei den zuständigen Zollbehörden erfragt werden.
Diese FAQ wurde mit größter Sorgfalt geschrieben. Sollten sie einen Fehler entdecken, sind wir für eine Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! dankbar.
Einfuhrbestimmungen bei Einreise nach Kanada
Wie in allen Ländern bestehen in Kanada Beschränkungen für Ausländer und Nonresidents für Waren, die ins Land eingeführt werden. Zu beachten ist: Für Citizens und Residents gelten andere Bestimmungen!
Die wichtigsten Informationen für Reisende:
- Jagd- und Taschenmesser müssen angemeldet werden, sind aber gestattet. Verboten sind Messer mit Federmechanismus.
- Feuerwaffen müssen deklariert werden und es muss eine vorübergehende "firearms declaration-form" in dreifacher Ausfertigung abgegeben und eine Gebühr gezahlt werden.
- Sämtliche Gegenstände des persönlichen Gebrauchs (Kameras, Angel- und Campinggegenstände etc.) müssen bei der Einreise deklariert und bei der Ausreise wieder vorgewiesen werden.
- Alle landwirtschaftlichen Produkte und Lebensmittel müssen angemeldet werden. Genaue Auskunft über erlaubte Lebensmittel erteilen die kanadischen Botschaften.
- Die Einfuhr von Alkohol ist nur volljährigen Personen gestattet. Die Volljährigkeit liegt in Kanada in der Regel bei 19 Jahren, Ausnahme: 18 Jahre in Alberta, Manitoba, Prince Edward Island und Québec.
Es dürfen von Einreisenden 1,1 Liter Spirituosen oder 1,5 Liter Wein oder etwa 8 Liter Bier in Flaschen oder Dosen zollfrei einführen. Sie müssen beim Zoll angemeldet werden.
- Tabak: 50 Zigarillos oder Zigarren oder 200 Zigaretten oder 200 g Tabak dürfen von Reisenden ab einem gewissen Alter eingeführt werden.
- Bargeld, das eine Menge von CAN$10.000 übersteigt, muss angemeldet werden.
Stand: 8. Januar 2013
Die Canadian Border Services Agency sowie das Auswärtige Amt bieten weiterführende Informationen.
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Einfuhrbestimmungen bei Einreise in die USA
Wie in allen Ländern bestehen in den USA Beschränkungen für Ausländer und Nonresidents für Waren, die ins Land eingeführt werden. Zu beachten ist: Für Citizens und Residents gelten andere Bestimmungen!
Die wichtigsten Informationen für Reisende:
- Katzen und Hunde als Haustiere benötigen Gesundheitsbescheinigungen. Hunde müssen eine gewisse Zeit vor der Einreise gegen Tollwut geimpft worden sein. Näheres und Ausnahmen siehe Zoll FAQ.
- Fleisch, Fleischprodukte und Lebensmittel, bei deren Produktion Fleisch verwendet wird, dürfen NICHT eingeführt werden. Bäckereiprodukte und haltbar gemachter Käse sind erlaubt.
- Eine Liste erlaubter Lebensmittel findet sich bei der US Costums and Border Protection
- Betäubungsmittel und gefährliche Medikamente dürfen nicht eingeführt werden und werden beschlagnahmt. Reisende, die Medikamente benötigen, die abhängig machende Stoffe oder Betäubungsmittel enthalten (z.B. Hustenmedizin, harntreibende Mittel, Herzmittel, Beruhigungsmittel, Schlafmittel, Antidepressiva, Aufputschmittel usw.) sollten sich vorher über die Bestimmungen informieren: Zoll FAQ der US Botschaft.
- Es gibt keine generelle Grenze zur Ein/Ausfuhr großer Mengen Bargeld oder Wertpapiere. Wird jedoch die Grenze von US$10.000 überschritten, muss eine Zollerklärung ausgefüllt und mitgeführt werden.
- Ein Liter Alkohol pro Person über 21 Jahre ist zur Einfuhr gestattet. Größere Mengen müssen entsprechend verzollt werden.
Diese und weitere Informationen finden sich in der Zoll FAQ der US Botschaft, die auch weiterführende Links anbietet.
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