Tipps zur USA-Reiseplanung - Versicherung und Recht

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Egal ob ein einjähriger Aufenthalt in New York oder eine Kurzreise nach Washington angestrebt wird - sorgenfrei wird das Vorhaben nur mit dem entsprechenden Versicherungsschutz. Dieser Ratgeber informiert über unverzichtbare Policen und thematisiert Rechte von Touristen bei Pauschal- und Flugreisen.
Auslandskrankenversicherung - Ein Muss für alle USA-Reisen

ImageOhne eine gute Auslandskrankenversicherung sollte niemand in die USA reisen. Kommt es zu Unfällen oder schweren Erkrankungen schützt diese Versicherung vor dem finanziellen Ruin. Der kann sich leider schneller einstellen, als viele Urlauber ahnen. Da sowohl gesetzliche als auch private Krankenversicherungen meist nur die medizinische Grundversorgung im Ausland gewährleisten und damit nach landestypischem Standard behandelt wird, müssen Versicherte sämtliche Mehrkosten selbst bezahlen. Der Versicherungsumfang kann je nach Tarif und Versicherungsgesellschaft variieren. Während einige den Rückflug in die Heimat übernehmen, müssen diese Kosten bei anderen Versicherern aus eigener Tasche finanziert werden. Der Rücktransport sollte bei Reisen ins außereuropäische Ausland immer gegeben sein, da dies in vielen Fällen der teuerste Posten ist. Gleiches gilt für privatärztliche Rechnungen, auf die bis heute viele ausländische Ärzte bestehen. Für eine Auslandskrankenversicherung müssen Sie jährlich mit rund zehn Euro rechnen. Familien wird ungefähr das Doppelte berechnet. Die Auslandskrankenversicherung ist daher sehr günstig im Vergleich zu den potenziellen Unkosten, die Unfälle und Krankheiten mit sich bringen können.

Reiserücktrittsversicherung - Nicht immer wird gezahlt!

Muss eine Reise aus wichtigem Grund abgesagt werden, fallen beim Großteil der Veranstalter Stornokosten an. Diese können die Haushaltskasse drastisch schmälern. Treten Sie von einer Flugreise beispielsweise zehn Tage vor Reiseantritt zurück, müssen Sie 45 Prozent Stornogebühren kalkulieren. Um finanziellen Belastungen vorzubeugen, ist eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll. Allerdings zahlen die Versicherer nicht immer. Eine Reiserücktrittsversicherung leistet in der Regel bei folgenden Gründen:
  • schwere und unerwartete Erkrankung
  • schwere Unfallverletzung
  • Schwangerschaftskomplikationen
  • Todesfall
  • wichtiger Termin (Gerichtsverhandlungen, Prüfungen)
  • Prothesen-Bruch
  • Unverträglichkeit bei Impfungen
  • erhebliche Eigentumsschäden (z.B. Naturkatastrophen)
  • unerwartete Aufnahme bzw. Verlust eines Arbeitsplatzes (sozialversicherungspflichtig)

Die Reiserücktrittsversicherung ist zwar hilfreich um hohe Stornogebühren zu vermeiden, vor Vertragsabschluss sollten die Unterlagen aber sorgfältig gelesen werden. Viele Versicherer schließen zahlreiche Fälle aus und zahlen nur unter besonderen Umständen. Wie hoch die Kostenübernahme und was im Leistungsumfang enthalten ist, gilt es zu klären. Informieren Sie sich beim Versicherer, welche Pflichten Sie im Leistungsfall einhalten müssen.

Enthält eine Reiserücktrittskostenversicherung eine Reiseabbruchversicherung, wie es zum Beispiel bei der AachenMünchener Versicherung der Fall ist, werden auch Kosten gezahlt, die beim unerwarteten Reiseabbruch entstehen. Einige Anbieter zahlen sogar Leistungen, die bereits in Anspruch genommen wurden. Eine Reiserücktrittsversicherung muss mindestens 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen werden. Bestehen zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses Vorerkrankungen gehören diese nicht zum Versicherungsschutz.

Reisegepäckversicherung

Reisegepäckversicherungen sind unnötig. Der Versicherungsschutz ist beim Großteil der Versicherungen auf den Fall beschränkt, dass Gepäckstücke innerhalb des Hotels beschädigt oder gestohlen werden. Sportgeräte und Elektronik-Artikel sind oft ebenfalls ausgeschlossen.

ImageTipp: Viele Hausratversicherungen versichern das Reisegepäck ihrer Kundschaft ohne Mehrkosten. Rufen Sie bei der Versicherung an bevor Sie verreisen und informieren Sie sich im Detail.

Flug- und Pauschalreisen - Ihre Rechte im Überblick

Verspätete Flüge, Annullierung und Anpassungen der Reiseleistungen - Gründe für Konflikte mit Flug- und Reisegesellschaften gibt es reichlich. Gut, wenn Sie Ihre Rechte kennen. In der Tabelle finden Sie drei häufige Problematiken und passende Hinweise:

Problem    Informationen
Flug verspätet sich Starten oder Landen Flugzeuge zu spät, ist die Rechtslage meist unklar. Im Montrealer Übereinkommen, das unter anderem für die USA gilt, sind die Ansprüche von Passagieren bei verspäteten Flügen dargestellt. In Artikel 19 des unter tourismusrecht.eu veröffentlichten Montrealer Übereinkommens heißt es: "Der Luftfrachtführer hat den Schaden zu ersetzen, der durch Verspätung bei der Luftbeförderung von Reisenden, Reisegepäck oder Gütern entsteht." Für Verspätungsschäden gilt eine Haftungshöchstgrenze (ca. 4.900 Euro).
Flug wird annulliert Die EU-Verordnung besagt, dass Sie einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen gegenüber der Fluggesellschaft haben, sobald Flüge von der Gesellschaft kurzfristig annulliert werden. Liegt eine Überbuchung vor und Sie können nicht mitfliegen, gilt dies auch. Für Ausgleichszahlungen muss allerdings einer der beiden Situationen gegeben sein: Entweder der Fluggast wird von einer EU-Gesellschaft aus dem außereuropäischen Ausland in ein Europäisches Ziel geflogen oder das Flugzeug startet in der EU. Der Anspruch besteht nicht, wenn Flüge aufgrund des Wetters gestrichen wurden.
Reiseleistungen werden geändert Ändert ein Reiseveranstalter nach der Buchung das jeweilige Angebots in erheblicher Weise, obwohl die Reise noch nicht stattfand, können Sie vom Vertrag zurücktreten oder eine Ersatzreise verlangen.

Drei Irrtümer zum Thema Reiseversicherungen werden in einer Sendung des ZDF WISO erläutert. Das Video kann Ihnen bei der Beurteilung weitere Fälle als Orientierung dienen.

Bilder: (Bild 1 skeeze), (Bild 2 tpsdave) unter pixabay.com



Gelesen 16685 mal Letzte Änderung am Donnerstag, 08 Oktober 2015 19:46
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