Entschädigungen bei Flugausfällen - die rechtliche Grundlage
Egal, ob es eine Reise zu den coolen Open-Air-Konzerten in San Francisco, ein Beach-Urlaub in Florida oder ein Roadtrip durch Arizona ist - als Reisender aus Europa genießt man bei Flügen die besonderen rechtlichen Regelungen der Europäischen Union.
Während in den USA nur Ausfälle und Verspätungen durch Überbuchungen der Flugzeuge klar gesetzlich geregelt sind, gelten für europäische Reisende die Fluggastrechte der EU. Ist Start oder Ziel ein Land der Europäischen Union oder hat die Airline ihren Sitz in Europa, kann man sich bei Verspätungen, aber auch bei Flugausfällen auf die europäische Verordnung beziehen.
Welche Entschädigungen gibt es, wenn der Flug gecancelt wurde?
Es ist ärgerlich, wenn man einige Tage des wohlverdienten Urlaubs oder einen wichtigen Business-Termin in den USA verpasst, weil Flüge gestrichen werden. Dennoch kommt es immer wieder dazu. Die Fluggastrechte-Verordnung regelt auch die Möglichkeiten der Flugausfall Entschädigung. Wird der Flug gecancelt, haben Passagiere immer die Möglichkeit, sich das Ticket erstatten zu lassen.
In den meisten Fällen wird aber schon gleich von der Fluggesellschaft ein Ersatzflug angeboten. Durch den Ersatz fällt der Urlaub in den USA nicht ganz ins Wasser, aber es fallen Wartezeiten und Unbequemlichkeiten an. Über die Erstattung des Ticketpreises regelt die EU-Fluggastrechte-Verordnung daher auch die Höhe der Zahlungen, die man in diesen Fällen von der Airline fordern kann.
Bei Reisen in oder aus den USA sind dies 600 Euro pro Person, da die Flugdistanz mehr als 3.500 Kilometer beträgt. Bei Mittelstreckenflügen bis zu 3.500 Kilometern sind es noch 400 Euro, die man fordern kann, bei Kurstrecken bis zu 500 Kilometern immerhin noch 250 Euro.
Die Entschädigung reduziert sich oder entfällt ganz, wenn:
- der Flugausfall mehr als 14 Tage vorher angekündigt wird
- der Abflug bei Vorabinformation über den Ausfall zwischen 7 und 14 Tagen nicht mehr als zwei Stunden von der ursprünglich gebuchten Zeit abweicht und die Ankunft nicht mehr als vier Stunden später ist
- der Abflug bei Vorabinformation von weniger als 7 Tagen nicht mehr als eine Stunde von der gebuchten Uhrzeit abweicht und die Ankunft nicht mehr als zwei Stunden später erfolgt
- außergewöhnliche Umstände wie Streik oder Unwetter den Abflug kurzfristig verhindern
Sowohl die Entschädigungszahlen als auch die Ticketerstattung bieten die Airlines oft in Form von Gutscheinen an. Fluggäste sollten aber immer auf Überweisung oder auf barer Auszahlung bestehen.
Lange Wartezeiten durch Flugausfall – was können Fluggäste fordern?
Manchmal ist ein Ersatzflug nur wenige Minuten später möglich. Oftmals kommt es aber zu langen Wartezeiten an den Flughäfen. Schon bei relativ kurzen Wartezeiten können die Fluggäste sich über kostenlose Snacks und Getränke freuen. Diese können auch selbst am Flughafen gekauft und die Ansprüche über Belege später geltend gemacht werden.
Geht der nächste Flieger erst am nächsten Tag, muss sich die Fluggesellschaft auch um eine Übernachtung und den Transport zwischen Hotel und Flughafen kümmern und die Kosten übernehmen. Auch die Möglichkeit der kostenfreien Kommunikation muss durch Telefonmöglichkeiten oder W-LAN gegeben werden. Das W-LAN ist aber in den meisten Fällen in den USA gar kein Problem, da selbst über den Wolken schnelles und kostenloses Internet überall zur Verfügung steht.